Regeste
Art. 5 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 und Art. 164 Abs. 1 BV ; Genfer Verordnung über das Verbot, in öffentlichen Räumen zu rauchen.
Die Bestimmung der Kantonsverfassung über das Rauchverbot in öffentlichen Räumen ist nicht direkt anwendbar (E. 2.5). Die angefochtene Verordnung lässt sich weder auf diese Bestimmung, die nicht hinreichend präzis ist und keine Delegation von Rechtsetzungskompetenzen an die Exekutive enthält (E. 2.6), noch auf die polizeiliche Generalklausel stützen (E. 2.7).