Regeste
Art. 4 BV und Art. 49 BV, Art. 9 EMRK; Quellensteuer; gesetzliche Grundlage; Verjährung; Rechtsgleichheit; Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Verfassungsmässigkeit einer kantonalen Regelung, wonach der Steuerabzug an der Quelle die Kirchensteuer mit einbezieht, diese jedoch auf Gesuch dem Quellensteuerpflichtigen, der keiner staatlich anerkannten Kirche angehört, zurückerstattet wird:
- Erfordernis der Grundlage in einem formellen Gesetz (E. 3 und 4);
- Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung auch ohne ausdrückliche Bestimmung (E. 5);
- Gebot der rechtsgleichen Behandlung (E. 6);
- Glaubens- und Gewissensfreiheit (E. 7).