Regeste
Widerspruchsverfahren. Art. 106-109 SchKG .
1. Liegt in der Angabe der Herkunft eines Verlnögensstückes die Geltendmachung von Dritteigentum? (Erw. 1).
2. Die Anzeige vom Vollzug einer Pfändung mit dem fakultativen Formular Nr. 2 enthält nicht die Ansetzung einer Verwirkungsfrist zur Anmeldung von Drittansprüchen (Erw. 2).
3. Unter welchen Umständen ist die Verzögerung der Anmeldung als arglistig zu betrachten? (Erw. 3).