Regeste
Art. 15 Abs. 1 AlVV.
- Der Zeitaufwand für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten sowie anderweitige Nebenpflichten eines teilzeitbeschäftigten Lehrers ist bei der Prüfung der ausreichenden beitragspflichtigen Beschäftigung zur eigentlichen Unterrichtszeit hinzuzurechnen (Erw. 1a).
- Ermittlung dieses Zeitaufwandes (Erw. 1b).