Regeste
Art. 67 ff., Art. 70 Abs. 4 und Art. 72 Abs. 1 KVG : Deckungsumfang in der freiwilligen Taggeldversicherung; Zügerrecht.
- Da das Gesetz für die freiwillige Taggeldversicherung keine Mindesthöhe des Taggeldes vorsieht, bleibt dem Versicherer hinsichtlich des Deckungsumfangs grundsätzlich die volle Freiheit gewahrt.
- Auf Grund des Zügerrechts ist eine Krankenkasse verpflichtet, das Taggeld im bisherigen Umfang weiter zu versichern, auch wenn das von ihr reglementarisch angebotene Taggeld niedriger ist.