Regeste
Art. 268 und Art. 270 Abs. 1 BStP .
Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde (E. 1).
Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung, Vernichtung der Leibesfrucht in utero.
Vor der Geburt ist das menschliche Leben durch die Bestimmungen über die Abtreibung geschützt und eine Tötung im Sinne der Art. 111-117 StGB ausgeschlossen; fahrlässige Abtreibung ist nicht strafbar (E. 2).