Regeste
Art. 5 Abs. 3 KUVG. Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung nach Verschweigen von Gesundheitsschäden:
- Anbringen eines nachträglichen Vorbehalts, auch wenn das Verschweigen anlässlich einer Gesundheitsschädigung entdeckt wurde, auf die der Vorbehalt nicht zutrifft.
- Herabsetzung der versicherten Leistungen auf das gesetzliche Minimum oder auf den Stand vor der gewährten Erhöhung (Erw. 2)?
Art. 3 Abs. 3 KUVG. Sanktionen und ihre Verhältnismässigkeit.