Regeste
Versicherungsvertrag; Auslegung einer Ausschlussklausel bei einer kollektiven Taggeldversicherung (Art. 33 VVG).
Zigaretten gelten im täglichen Sprachgebrauch nicht als Droge. Krankheiten, welche auf übermässigen Zigarettenkonsum zurückzuführen sind, rechtfertigen keinen Versicherungsausschluss.