Regeste
Invaliditätsschätzung bei einer Frau, die bis zur Heirat trotz Gesundheitsschädigung voll erwerbsfähig war, seither aber wegen des (unveränderten) Gesundheitsschadens nur noch den ehelichen Haushalt zu besorgen vermag ( Art. 5 Abs. 1 und 28 IVG ).