Regeste
- Berechnung der Periode von 150 Tagen genügend überprüfbarer Erwerbstätigkeit.
- Nur anspruchsbegründende Arbeitslosigkeit kann Gegenstand einer gültigen Anmeldung sein. Diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn der Versicherte sich während der Wartefrist als arbeitslos ausweist.
Bemerkung de lege ferenda.