Regeste
Art. 254 Abs. 1 OR; Übergabe der Mietsache in geeignetem Zustand.
1. Umbau- und Renovationsarbeiten zulasten des Mieters widersprechen dem Art. 5 BMM nicht, wenn sie bei der Festsetzung des Mietzinses berücksichtigt werden (E. 3).
2. Sie begründen auch keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn der Mieter einen auf zehn Jahre fest vereinbarten Vertrag schon im ersten Jahre bricht (E. 4).