Regeste
Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG.
Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor.