Regeste
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch die Presse.
1. Rechtsnatur des Streites. Passivlegitimation. (Erw. 1 und 2).
2. Begriff der Namensanmassung, Art. 29 Abs. 2 ZGB. (Erw. 3).
3. Der allgemeine Schutz der Persönlichkeit ( Art. 27 und 28 ZGB ) kommt grundsätzlich auch den juristischen Personen zu (Erw. 4).
4. Ehrverletzung; unbefugter Eingriff; Aufgabe der Presse als Rechtfertigungsgrund; Überschreitung des erlaubten Masses. (Erw. 5-8).
5. Beseitigung der Störung: a) durch gerichtliche Feststellung der Widerrechtlichkeit; b) durch angemessene Veröffentlichung des Urteils. (Erw. 9 und 10.)
6. Grenzen des Anspruchs auf Unterlassung (Erw.11).
7. Voraussetzungen der Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung (Erw. 12).
8. Inwiefern sind Ansprüche aus der Verletzung in den persönlichen Verhältnissen abtretbar? (Erw. 13).