Regeste
1. Art. 249 BStP: Schreibt das Gesetz die Erhebung bestimmter Beweise vor, ist deren Ausschluss durch vorweggenommene Beweiswürdigung unzulässig; in der Würdigung dieses Beweises bleibt der Richter frei (E. 1).
2. Begutachtung der Blutanalyse zur Feststellung der Angetrunkenheit ( Art. 141 Abs. 3 und 4 VZV ): Mitberücksichtigung des ärztlichen Untersuchungsbefundes und des Polizeiberichtes; Anforderungen an die Begründung (E. 2).