Regeste a
Art. 1 Bst. i Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; ausserordentliche Invalidenrente (Kind des Ehegatten mit Drittstaatsangehörigkeit).
Der Status eines minderjährigen oder volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes im Sinne von Art. 1 Bst. i Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 setzt das Bestehen eines Kindesverhältnisses zwischen diesem und dem Angehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder der Schweiz voraus (E. 4.2.2-4.2.4).
Regeste b
Art. 9 Abs. 3 und Art. 39 Abs. 3 IVG ; ausserordentliche Invalidenrente, Vaterschaft oder Mutterschaft des Kindes.
Die Stiefmutter oder der Stiefvater des Kindes (also Ehegatte des Elternteils) ist der Mutter oder dem Vater des Kindes im Sinne von Art. 9 Abs. 3 IVG nicht gleichgestellt (E. 4.2).