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Regeste

Enteignung; Entschädigung für Immissionen aus Schienen- und Strassenverkehr.
Wird für den Bau eines Werkes ein als "Schutzschild" dienendes Dienstbarkeitsrecht oder Grundstück enteignet und entstehen demzufolge für das Restgrundstück Immissionen, so sind nicht die Regeln über die Enteignung von Nachbarrechten, sondern die für die Teilenteignung geltenden Entschädigungsgrundsätze anzuwenden (E. 2). Erfordernis des adäquaten Kausalzusammenhanges zwischen der Abtretung und dem Immissionsschaden (E. 3a). Teilenteignung eines aus mehreren Grundstücken bestehenden Besitzes: Der wirtschaftliche Zusammenhang im Sinne von Art. 19 lit. b EntG kann vermutet werden, wenn die Grundstücke infolge ihrer Verbindung eine Wertsteigerung erfahren haben (E. 3b). Voraussetzungen zur Anwendung der Teilenteignungsnormen im vorliegenden Fall erfüllt (E. 4). Bemessung der Entschädigung (E. 6).
Unterschiedliche Störwirkung der Immissionen aus Schienen- und Strassenverkehr (E. 5).

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références

Article: Art. 19 lit. b EntG