Regeste
Art. 28a Abs. 3 IVG in Verbindung mit Art. 27 IVV; Definition des Aufgabenbereichs im Rahmen der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung.
Im Rahmen der gemischten Methode sind Erwerbstätigkeit und nichterwerblicher Aufgabenbereich grundsätzlich komplementär. Der Haushaltsanteil darf nicht in Abhängigkeit vom Umfang der im Aufgabenbereich anfallenden Arbeiten festgesetzt werden (E. 4.5).