Regeste
Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG: Kostenlosigkeit des kantonalen Beschwerdeverfahrens.
Es ist unzulässig, in einem kantonalen Beschwerdeverfahren, in dem sich zwei Versicherer gegenüberstehen, dem unterliegenden Versicherer Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn sich dieser nicht leichtsinnig oder mutwillig verhalten hat.