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Regeste a

Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 70 VStrR; Art. 97 Abs. 3 StGB; Strafverfügung; Verjährungsunterbrechung.
Bestätigung der Rechtsprechung, wonach eine Strafverfügung gemäss Art. 70 VStrR verjährungsrechtlich im Sinne von Art. 97 Abs. 3 StGB als erstinstanzliches Urteil zu qualifizieren ist, mit deren Erlass die Verjährung nicht mehr eintritt. Die Rechtsprechung verstösst nicht gegen das Recht auf Beurteilung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 1).

Regeste b

Art. 7 Ziff. 1 EMRK; Art. 5 Abs. 1, Art. 9 und Art. 164 Abs. 1 lit. c BV; Art. 1 und 2 StGB; Art. 6 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 GwG; Legalitätsprinzip und Rückwirkungsverbot des Strafrechts; Begriff des "begründeten Verdachts".
Die von der Rechtsprechung zur Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs des "begründeten Verdachts" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GwG entwickelten Präzisierungen lassen sich mit der ursprünglichen Konzeption der Straftat vereinbaren und verstossen weder gegen das Legalitätsprinzip noch das Rückwirkungsverbot. Ein "begründeter Verdacht" liegt vor, wenn ein Verdacht im Rahmen der gemäss Art. 6 Abs. 2 GwG vorzunehmenden Abklärungen nicht ausgeräumt werden kann, er sich mithin nicht als unbegründet erweist und der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) mitgeteilt werden muss (E. 2).

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