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Regeste

Art. 3 Abs. 3 AHVG: Befreiung von der Beitragspflicht.
- Rz 2043 der vom Bundesamt für Sozialversicherung herausgegebenen Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN), gültig ab 1. Januar 1997, wonach im Kalenderjahr der Heirat oder der Auflösung der Ehe (durch Scheidung, Verwitwung) die Beitragsbefreiung gemäss Art. 3 Abs. 3 AHVG nicht greift, ist mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar.
- Die Regelung der Beitragsbefreiung in Art. 3 Abs. 3 AHVG, wonach nichterwerbstätige Versicherte keine Beiträge zu leisten haben, wenn ihr erwerbstätiger Ehegatte Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages bezahlt hat (lit. a), gilt jedoch nicht für das ganze Kalenderjahr, in welchem die Eheschliessung oder die Scheidung erfolgt oder der Tod des Ehegatten eingetreten ist, sondern nur für diejenigen Monate, während welchen die eheliche Gemeinschaft bestanden hat.