Regeste
Beförderung von Zeitungen; Postverkehrsgesetz.
1. Die aufgrund von Ziff. 170 und Ziff. 600 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz vorgenommene Bevorzugung von "eiligen" und die Benachteiligung von "nichteiligen" Zeitungen bei der Beförderung und Verteilung durch die PTT-Betriebe verletzt weder das Postverkehrsgesetz noch die Bundesverfassung (E. 2).
2. Auslegung der Begriffe "eilige" und "nichteilige" Zeitung (E. 3, 4).
3. Rechtsgleiche Behandlung bei der Einteilung von Zeitungen in die Kategorien "eilig" und "nichteilig" (E. 5).