Regeste
Art. 187 Abs. 2 StGB: qualifizierte Notzucht.
- Art. 187 Abs. 2 StGB setzt den Einsatz eines Mittels durch den Täter voraus, das die Widerstandsfähigkeit der Frau vor dem Beginn des Beischlafs gebrochen hat.
- Der qualifizierten Notzucht macht sich schuldig, wer sein Opfer im abgeschlossenen Personenwagen zurückhält, ihm androht, ein Messer zu zücken, und ihm den Hals zudrückt, sobald es Widerstand zu leisten versucht.