Regeste
Raumplanung; Ausnahmebewilligung.
1. Art. 22 Abs. 2 RPG; Zonenkonformität eines Wohnhauses zu einem bestehenden Schweinezuchtbetrieb.
Ein nicht zonenkonformes Wohnhaus kann als betriebsnotwendige Baute bewilligt werden, wenn der bestehende Schweinestall zonenkonform ist. Ein Schweinezuchtbetrieb, der überwiegend bodenunabhängig produziert, ist im übrigen Gemeindegebiet nicht zonenkonform (E. 2).
2. Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG; Standortgebundenheit eines Wohnhauses zu einem bestehenden Schweinezuchtbetrieb.
Ein nicht standortgebundenes Wohnhaus kann bewilligt werden, wenn es für den bestehenden Betrieb notwendig ist. Voraussetzung dazu ist, dass der bestehende Betrieb selber standortgebunden ist. Standortgebundenheit der bestehenden Schweinezucht verneint (E. 3).