Regeste
Art. 27 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 SVG ; Pflicht zur Beachtung von nicht rechtmässig aufgestellten Signalen, Vertrauensprinzip.
Auch nicht rechtmässig aufgestellte Signale oder Markierungen sind zu beachten, sofern sie einen schützenswerten Rechtsschein für andere Verkehrsteilnehmer begründen. Nichtigkeit kann nur in offenkundigen Ausnahmefällen angenommen werden (E. 4).