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Regeste

Kantonale Stempelabgabe auf Verträgen. Doppelbesteuerung.
1. Die tessinische Stempelabgabe ist eine Steuer, auf welche das Verbot der Doppelbesteuerung (Art. 46 Abs. 2 BV) anwendbar ist (Erw. a).
2. Kann der Kanton, auf dessen Gebiet die Vertragsurkunde errichtet wird, den Zessionar einer der Vertragsparteien auch dann für die Bezahlung der Stempelabgabe haftbar machen, wenn die Zession in einem andern Kanton erfolgt ist? (Frage offen gelassen. Erw. b).
3. Ein Kaufvertrag, in welchem gleichzeitig die Forderung des Verkäufers an einen Dritten abgetreten wird, untersteht der Steuerhoheit des Kantons, in welchem der Vertrag verurkundet wird, auch dann, wenn der in einem andern Kanton wohnhafte Zessionar sich die Genehmigung des Vertrags vorbehalten hat (Erw. c).

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références

Article: Art. 46 Abs. 2 BV