Regeste
Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Art. 28 ZGB).
- Persönlichkeitsverletzender Charakter eines Leserbriefs (E. 2).
- Verantwortlichkeit des Herausgebers der Zeitung für die Veröffentlichung eines persönlichkeitsverletzenden Leserbriefs (E. 3).
- Beseitigung der Persönlichkeitsverletzung durch Publikation einer Berichtigung (E. 4).