Regeste
Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 100 lit. h OG).
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist hinsichtlich der zollrechtlichen Tarifierung selbst dann unzulässig, wenn diese zu andern Zwecken als zur Zollerhebung erfolgt (Änderung der Rechtsprechung).