Regeste
Art. 4 BV: Gesetzliche Grundlage von Abgaben, Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.
Bundesverfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtsgrundlage für die Erhebung von kommunalen Erschliessungsabgaben; eine Blankodelegation an die Gemeinde-Exekutive genügt nicht (E. 2).