Regeste
Art. 4 BV, 295 und 304 SchKG.
Willkür bei der Bestätigung eines Nachlassvertrages.
Es ist willkürlich, einen Nachlassvertrag zu bestätigen, wenn der Sachwalter die Akten mit seinem Gutachten erst nach Ablauf der Nachlassstundung der Nachlassbehörde unterbreitet hat.