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Regeste

Firmen von Aktiengesellschaften. Verwechslungsgefahr. Art. 951 Abs. 2 und 956 Abs. 2 OR.
1. Ob eine Verwechslungsgefahr vorliege, ist eine Rechtsfrage (Erw. 1).
2. Diese Gefahr besteht schon, wenn sie sich nach den besonderen Umständen des Falles wahrscheinlich auswirken wird (Erw. 1).
3. Grundsätze, nach denen zu prüfen ist, ob eine Verwechslungsgefahr bestehe (Erw. 2).
4. Vergleichung der beiden Firmen "Sodip" und "Sodibel" (Erw. 3).
5. Ein Verbot, das für den Fall der Verletzung die in Art. 292 StGB vorgesehenen Strafen androht, muss diese Strafen ausdrücklich erwähnen; das Bundesgericht ergänzt auf Berufung hin den Urteilsspruch in diesem Punkte, nötigenfalls von Amtes wegen (Erw. 4).

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regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 292 StGB