Regeste
Art. 59 BV; Gerichtsstandsklausel.
Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob ein gültiger Verzicht auf den Wohnsitzrichter vorliegt. Es kann dabei nicht schlechthin zwischen geschäftserfahrenen und rechtskundigen Personen einerseits, nicht gewandten und rechtsunkundigen Personen anderseits unterschieden werden (Präzisierung der Rechtsprechung, E. 3a).
Gültigkeit der hier in Frage stehenden Gerichtsstandsvereinbarung (E. 3b).