Regeste
Akkreditiv.
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, Art. 10.
Rechtsverhältnis zwischen den beteiligten Banken. Ansprüche der remboursfordernden Bank gegenüber der akkreditiveröffnenden Bank, welche die Aufnahme der Dokumente verweigert, aber sie trotzdem zu Verfügungen über die Ware benützt. Bedeutung der Auffassung der Akkreditiv-Fachleute (Erw. 1).
Art. 66 Abs. 1 OG. Tragweite dieser Bestimmung (Erw. 2 a). Verletzung der Weisungen des Bundesgerichts durch die Vorinstanz? (Erw. 2 b).
Art. 8 ZGB. Verletzung durch die Nichtabnahme angebotener Gegenbeweise? (Erw. 2 c).