Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste a

Art. 37 Abs. 3 OG; Sprache des bundesgerichtlichen Urteils.
Angesichts der besonderen Situation des Beschwerdeführers ist das Urteil ausnahmsweise in einer anderen Sprache als der angefochtene Entscheid zu verfassen (E. 1.1).

Regeste b

Art. 139 StGB; Diebstahl, Voraussetzung des Gewahrsams.
Die Annahme eines Diebstahls setzt voraus, dass der Täter die Sache einem anderen wegnimmt. Begriff des Gewahrsams und seine strafrechtliche Bedeutung für die Abgrenzung des Tatbestandes des Diebstahls von jenem der unrechtmässigen Aneignung gemäss Art. 137 StGB (E. 2.1).
Fall einer Bankkundin, die einen Bankomaten bediente, um Geld abzuheben, aber ohne Geld zu beziehen sich vom Automaten entfernte, weil sie irrtümlich annahm, der Automat sei defekt. In Wirklichkeit gab der Apparat das Geld unmittelbar danach aus und der folgende Benutzer eignete es sich an (E. 2.2 und 2.3).

contenuto

documento intero
regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 37 Abs. 3 OG, Art. 139 StGB, Art. 137 StGB