Regeste
Art. 722 Abs. 1 ZGB; Eigentumserwerb an einer verlorenen Sache.
An einem verlorenen Inhaberschuldbrief ist ein originärer Eigentumserwerb durch den Finder möglich, wenn dieser die ihm obliegenden gesetzlichen Pflichten erfüllt hat.
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Articolo: Art. 722 Abs. 1 ZGB