Regeste
Art. 4 BV; Art. 6 Ziff. 1 und Art. 14 EMRK ; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen.
Weder Art. 4 BV noch die EMRK verlangt, dass juristischen Personen unentgeltliche Rechtspflege in gleicher Weise wie natürlichen Personen gewährt wird. Frage offengelassen, ob unter bestimmten Voraussetzungen juristischen Personen unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen ist.