Regeste
Die Indexierung von Unterhaltsbeiträgen für eheliche oder aussereheliche Kinder ( Art. 156 Abs. 2, 319 ZGB ) durch den Richter ist grundsätzlich zulässig (Änderung der Rechtsprechung).
Sie setzt voraus, dass erwartet werden darf, das Einkommen des Beitragspflichtigen werde sich der Teuerung anpassen (Erw. 7 lit. f).
Anforderungen an die Indexklausel (Erw. 7 lit. g, h).
Die Abänderungsklage ( Art. 157, 320 ZGB ) bleibt vorbehalten (Erw. 7 lit. i).