Regeste
Art. 237 Ziff. 2 StGB, 25 Abs. 1 MFG/4 Abs. 3 VRV, 20 MFG/29 Abs. 1 VRV.
Vorsichtspflicht des Fahrzeuglenkers gegenüber Kindern am Strassenrand.
Er muss sich der Wirkung seines Warnsignals auf die Kinder vergewissern, wozu unter Umständen die Aufnahme einer Blickverbindung nötig ist.