Regeste
Art. 125 Abs. 1StGB.Fahrlässige Körperverletzung.
a) Verhältnis zu Art. 11 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung der jugendlichen und weiblichen Personen in den Gewerben (Erw. 1).
b) Die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit ist Gesundheitsschädigung (Erw. 2).
c) Kausalzusammenhang zwischen körperlicher Überanstrengung und Verschlimmerung der Krankheit (Erw. 3).
d) Fahrlässigkeit des Dienstherrn (Erw. 4).