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Regeste

Raumplanung, Gemeindeautonomie; Spezialplanung für ein Einkaufszentrum.
Wenn eine Gemeinde nach der kantonalen Baugesetzgebung für ein Einkaufszentrum eine Spezialplanung verlangen kann, so ist der Begriff des "Einkaufszentrums" nicht zu eng auszulegen. Es geht dabei um die Frage, ob wegen den räumlichen Auswirkungen des Bauvorhabens ein Planungsbedürfnis und damit ein Tatbestand der Spezialplanung bejaht werden kann.