Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste

Direktprozess; Streitwert bei subjektiver Klagenhäufung.
Die Regelung in Art. 47 Abs. 1 OG kann nicht auf den Direktprozess ausgeweitet werden. Daher muss die Zuständigkeit des Bundesgerichts als einzige Instanz für jede einzelne von Streitgenossen erhobene Klageforderung im Sinn von Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP gegeben sein (E. 2b).
Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR). Natürliche Kausalität; rechtmässiges Alternativverhalten.
Begriff des rechtmässigen Alternativverhaltens (E. 5a/aa). Massgebende Kriterien für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werkes (E. 5a/bb). Der mangelhafte Unterhalt eines Werkes kann als kausale Schadensursache ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass auch bei richtigem Unterhalt des Werkes weder der Schadenseintritt verhindert, noch dessen Auswirkungen gemindert worden wären (E. 5b).

contenuto

documento intero
regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 47 Abs. 1 OG, Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP, Art. 58 OR