Regeste
Art. 4 BV, Art. 27 RPG und § 234 des Zürcher Planungs- und Baugesetzes; planungsrechtliche Baureife für die Erstellung von Parkplätzen.
1. Gesetzliche Grundlage für die Kompetenz der Zürcher Gemeinden, die Zahl der Autoabstellplätze zu beschränken (E. 3b).
2. Funktion der planungsrechtlichen Baureife (§ 234 PBG-ZH) und der Planungszone im Sinne von Art. 27 RPG in bezug auf die Änderung von Bestimmungen der Nutzungsplanung (E. 4a).
3. Rechtsgleichheit bei der Beurteilung von Baugesuchen (E. 4b, c).