Regeste
Rückgriffsrecht zwischen Haltern, die gemeinsam Dritte geschädigt haben. Art. 38 Abs. 2 MFG.
Die Verantwortlichkeit des einzelnen Halters bestimmt sich nach den Ergebnissen des jedem von ihnen obliegenden Exkulpationsbeweises.
Vorsichtspflicht beim Überholen und beim Linksabbiegen. Art. 25 Abs. 1, 26 Abs. 3 MFG.
Wer ausserhalb einer Strassenkreuzung oder -gabelung nach links abbiegt, hebt das Vortrittsrecht des nachfolgenden Fahrzeugs selbst dann nicht auf, wenn er seinen Fahrtrichtungsanzeiger betätigt.