Regeste
Betreibung unter Ehegatten (Art. 173 ff. ZGB).
Die Unterhaltsbeiträge, die ein Ehegatte dem andern in einer vom Eheschutzrichter genehmigten Vereinbarung über die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts verspricht, gelten als vom Richter auferlegt; für solche Beiträge ist daher nach Art. 176 Abs. 2 ZGB die Zwangsvollstreckung zulässig. Ablehnung des Einwandes, die Beiträge seien nicht gültig festgesetzt worden.