Regeste
Bäuerliches Erbrecht; Integralzuweisung (Art. 620 ZGB).
Die Integralzuweisung eines bäuerlichen Heimwesens ist ausgeschlossen, wenn sich dieses in verschiedenen Erbmassen befindet (Bestätigung der Rechtsprechung). Kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Erben identisch sind? Frage offengelassen, da die Integralzuweisung im vorliegenden Fall schon deswegen ausgeschlossen ist, weil in einem der beiden Erbfälle noch die Liquidation einer einfachen Gesellschaft ansteht, die nicht nach den Grundsätzen des bäuerlichen Erbrechts abgewickelt werden kann (E. 3).