Regeste
Art. 251 Abs. 1 SchKG; verspätete Konkurseingaben.
Versehentlich bei der Kollokation übergangene Ansprachen können wie verspätete Konkurseingaben bis zum Schluss des Konkursverfahrens berücksichtigt werden (E. 4).
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 251 Abs. 1 SchKG