Regeste
Ablehnung eines Oberrichters im Berufungsverfahren; Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK.
Anspruch auf einen unbefangenen, unvoreingenommenen und unparteiischen Richter (E. 2.1).
Referentensystem; die Meinungsbildung des Referenten beeinträchtigt seine Unvoreingenommenheit nicht (E. 2.3).
Mitteilung einer vorläufigen Auffassung des Referenten im Allgemeinen (E. 2.4).
Die Mitteilung der vorläufigen Auffassung und der beabsichtigten Antragsstellung an den Rechtsvertreter vor Durchführung der Berufungsverhandlung und auf Initiative des Referenten hin lässt diesen als voreingenommen erscheinen (E. 2.6).