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Regeste

1. Art. 30 Abs. 1 OG. Die Unterschrift auf der Rückseite des Umschlags, in dem eine nicht unterzeichnete Rechtsschrift eingereicht wird, ersetzt rechtsgültig die fehlende Unterschrift (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. 1).
2. Art. 20 VRV. Dass Motorfahrzeuge ohne Kontrollschilder geschleppt werden dürfen, heisst nicht, dass sie auch ohne Schilder auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen parkiert werden dürfen (Erw. 2).
3. Art. 34 StGB. Indessen kann sich auf Notstand berufen, wer wegen einer aufgetretenen Störung, die die sichere Fortsetzung der Schleppfahrt ausschliesst und nicht sogleich behoben werden kann, das geschleppte Motorfahrzeug ohne Schilder auf öffentlicher Strasse oder öffentlichem Parkplatz stehen lässt, solange die Behebung der Störung es erfordert (Erw. 4).

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referenza

Articolo: Art. 30 Abs. 1 OG, Art. 20 VRV, Art. 34 StGB