Regeste
Verzinsung der Schuld bei der Lohnpfändung (Art. 12 Abs. 2 SchKG).
Bei der Lohnpfändung hört die Pflicht des Schuldners zur Verzinsung seiner Schuld in dem Umfang und von dem Zeitpunkt an auf, da beim Betreibungsamt Lohnquoten des Schuldners eingehen.