Regeste
Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 90 ff. BGG.
Abgrenzung von Endentscheid, Teilentscheid sowie Vor- und Zwischenentscheid und Folgen für die Zulässigkeit der Beschwerde an das Bundesgericht. Qualifikation eines Urteils betreffend Erbteilung im konkreten Fall (E. 2).