Regeste
Art. 620 Abs. 1 ZGB; bäuerliches Erbrecht.
Dem Begehren einer 76jährigen Frau um Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 620 ZGB kann nicht entsprochen werden, wenn die Bewerberin seit mehr als 20 Jahren keinen bäuerlichen Betrieb mehr geführt hat und ihr die Fähigkeit abgesprochen werden muss, die betriebliche Einheit der an mehrere Landwirte verpachteten Parzellen wiederherzustellen und den seit Jahren stillgelegten Betrieb wieder seiner eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen.